Der maximale Eigenbeitrag von 7.65 CHF pro Tag darf nur bei einer vollen Stunde Pflege verrechnetwerden, ansonsten anteilsmässig.
Bei mehreren Leistungserbringern liegt der Höchstbetrag bei 15.30 CHF pro Tag. Die Restfinanzierung übernehmen Kanton und Gemeinde gemäss KVO.
Das Merkblatt zur Pflegefinanzierung wird allen Kundinnen und Kunden abgegeben und erläutert.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für hauswirtschaftliche oder betreuende Leistungen.
Einige Zusatzversicherungen leisten jedoch Beiträge - abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Kosten:
• 52.00 CHF pro Stunde
• 5.00 CHF Wegpauschale pro Tag (nur bei Hauswirtschaft & Betreuung
Seit dem 1. Januar 2011 regelt das Bundesgesetz zur Pflegefinanzierung die Kostenaufteilung zwischen Krankenkassen, Versicherten und Kantonen. Im Kanton Basel-Stadt beträgt der gesetzliche Eigenbeitrag für ambulante Spitex-Leistungen gemäss KVG (Art. 7 KLV) maximal 7.65 CHF pro Tag. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfällt dieser Beitrag.
Damit auch Menschen in schwierigen finanziellen Situationen Zugang zu Spitex Basel haben, gibt es eine Härtefallregelung. Anspruch haben Personen mit Wohnsitz im Kanton, die:
• Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung haben
• mindestens 20 Stunden ambulante Pflege pro Jahr benötigenIn
diesem Fall kann der Eigenbeitrag vollständig übernommen werden. Liegt keine Prämienverbilligung vor, wird dies automatisch geprüft.
Rückerstattung:Die Rückerstattung erfolgt durch Einreichen der Originalabrechnung der Krankenkasse sowie der Kontoverbindung beim Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt.
• Grundlage: Merkblatt zur Pflegefinanzierung des Kantons Basel-Stadt
